2. Deckungsumfang im Fahrzeug-Vertrags-RS bei Fahrzeug- Einzelversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich gem. Artikel 17.1.4. ARB nur auf das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug sowie Anhänger. Bei Fahrzeugen mit Probefahrtkennzeichen ist je nach zugelassener
Fahrzeugart der höchstmögliche Tarifposten heranzuziehen (z.B. Probefahrtkennzeichen für LKWs sind als LKW über 7,5t gem. Pkt. 5.2. Prämientabelle a. zu tarifieren). Gem. Artikel 17.2.5.3. ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz im Fahrzeug-Vertrags-RS nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Nutzungsverträgen über Leihfahrzeuge sowie aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge
zu Lande sowie Anhänger (ausgenommen Folgefahrzeuge gemäß Artikel 17.5.2. ARB; SRB 290).